Brandwand

Brandwand
Brandwand,
 
Brandmauer, Feuermauer, Wand, die die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern soll, sie unterteilt Gebäude in Brandabschnitte. Die Abstände der Brandwand betragen je nach Bauordnung und Bauobjekt etwa 40 m, ihre Mindestdicke einen Mauerziegel (24,5 cm) oder 15 cm Stahlbeton. Durchbrüche müssen feuerbeständig und rauchdicht geschlossen, Öffnungen mit Feuerschutzabschlüssen versehen werden. Die Brandwand muss bis unter die nicht brennbare Dachhaut, bei Bauten mit besonderer Brandgefahr mindestens 50 cm über das Dach geführt werden (Brandgiebel); sie darf im Brandfall ihre Standsicherheit nicht verlieren.

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Brạnd|wand, die: Brandmauer.

Universal-Lexikon. 2012.

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